Kosten
Gesetzlich Versicherte (leider ist meine Warteliste aktuell geschlossen)
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden daher bei Vorliegen einer psychischen Störung und nach Antragstellung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ebenso die, der Antragstellung vorausgehenden „Kennenlerntermine“ (Sprechstunde & probatorische Sitzungen).
Privat Versicherte & Beihilfe
In der Regel übernehmen private Kassen und Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeutinnen. Den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen und Antragsformalitäten hängen von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag ab. Es ist daher notwendig, dass Sie sich vorab mit ihrer Versicherung oder Beihilfestelle in Verbindung setzen um diese zu erfragen. Die Kosten sind an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP) orientiert.Die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung liegen dabei zwischen 134,06 € und 167,58 €.
Selbstzahler*Innen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. In diesem Fall sind keine weiteren Formalitäten zu beachten und wir verständigen uns gemeinsam über den Umfang der Behandlung. Die Kosten selbst zu übernehmen kann sinnvoll sein, wenn eine Übermittlung von Diagnosen an die Krankenkasse nicht gewünscht ist (z.B. aus beruflichen Gründen). Die Kosten sind an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP) orientiert. Die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung liegen dabei zwischen 134,06 € und 167,58 €.
